Regeln & Medienzeit
Wie lange darf mein Kind abends draußen bleiben?
Viele Eltern suchen eine gesetzliche Uhrzeit für den Feierabend ihrer Kinder. Die gibt es für den öffentlichen Raum nicht, dafür feste Regeln für Kino, Gaststätte und Disco.
Die kurze Antwort
Wie lange dein Kind abends draußen bleiben darf, entscheidest du. Für Straßen, Parks und Spielplätze gibt es in Deutschland keine gesetzliche Ausgangssperre für Minderjährige. Das Jugendschutzgesetz regelt nur bestimmte Orte, also Gaststätten, Kinos, Tanz- und öffentliche Veranstaltungen. Für alles andere gilt deine Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, und die verlangt eine Entscheidung nach Alter, Reife und Umgebung.
Was regelt das Jugendschutzgesetz und was nicht?
Das Jugendschutzgesetz ist kein Gesetz über den Feierabend. Es schützt Kinder und Jugendliche an bestimmten Orten und in bestimmten Situationen. Geregelt sind unter anderem der Aufenthalt in Gaststätten, der Besuch von Kinos, Tanzveranstaltungen und Spielhallen sowie die Abgabe von Alkohol und Tabak.
Nicht geregelt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum. Kein Bundesgesetz sagt, dass ein Zehnjähriger um 20 Uhr zu Hause sein muss. Der Gesetzestext steht öffentlich einsehbar im Jugendschutzgesetz.
Einzelne Städte können über das Ordnungsrecht befristete Regelungen erlassen, etwa bei besonderen Anlässen. Das ist die Ausnahme und wird örtlich bekannt gemacht. Im Normalfall gilt: draußen sein ist nicht geregelt.
Welche Uhrzeiten stehen wirklich im Gesetz?
Diese Zeiten gelten bundesweit und binden vor allem den Veranstalter oder Wirt. Sie sind der harte Rahmen, den auch du als Elternteil nicht beliebig verschieben kannst.
| Ort | unter 14 Jahren | 14 bis 15 Jahre | 16 bis 17 Jahre |
|---|---|---|---|
| Kino, Ende der Vorstellung | bis 20 Uhr, unter 6 nur in Begleitung | bis 22 Uhr | bis 24 Uhr |
| Gaststätte ohne Begleitung | 5 bis 23 Uhr, nur zum Essen oder Trinken | 5 bis 23 Uhr, nur zum Essen oder Trinken | bis 24 Uhr |
| Tanzveranstaltung, Disco | nur mit sorgeberechtigter Begleitung | nur mit sorgeberechtigter Begleitung | bis 24 Uhr |
Begleitet eine sorgeberechtigte oder eine schriftlich beauftragte erziehungsbeauftragte Person das Kind, verschieben sich einige dieser Grenzen. Der berühmte Zettel für den Discobesuch beruht genau darauf.
Gibt es eine Ausgangssperre für Kinder?
Nein. Für den Weg zum Freund, den Bolzplatz oder die Runde mit dem Fahrrad gibt es keine Uhrzeit im Gesetz. Auch die Polizei schickt ein Kind abends nicht nach Hause, weil eine Vorschrift das verlangt.
Wirkt ein Kind allerdings verwahrlost, orientierungslos oder deutlich zu jung für die Situation, greift die Polizei ein und bringt es nach Hause. Grundlage ist dann nicht das Jugendschutzgesetz, sondern die allgemeine Gefahrenabwehr.
Welche Zeiten sind je nach Alter üblich?
Die folgende Staffel ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Orientierung aus der Beratungspraxis. Sie hilft beim Einordnen, ersetzt aber nicht den Blick auf dein Kind und eure Wohngegend.
| Alter | Übliche Zeit im Wohnumfeld | Rahmen |
|---|---|---|
| 3 bis 5 Jahre | nur in Sicht- oder Rufweite | Erwachsener in der Nähe |
| 6 bis 8 Jahre | bis zum Abendessen, im Winter bis Einbruch der Dunkelheit | fester Ort, bekannte Kinder |
| 9 bis 11 Jahre | etwa 19 bis 20 Uhr | Ort bekannt, Rückweg geübt |
| 12 bis 13 Jahre | etwa 20 bis 21 Uhr | Handy dabei, Absprache über Änderungen |
| 14 bis 15 Jahre | etwa 21 bis 22 Uhr, am Wochenende später | Ort und Heimweg klar |
| 16 bis 17 Jahre | individuell, oft 23 Uhr bis Mitternacht | gesetzliche Grenzen für Lokale beachten |
Wie weit reicht deine Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht folgt aus der elterlichen Sorge nach § 1631 BGB. Sie verlangt keine Dauerbewachung, sondern eine Aufsicht, die zum Alter und zur Einsichtsfähigkeit des Kindes passt. Je älter und verlässlicher ein Kind ist, desto weiter darf die Leine sein.
Gerichte fragen im Streitfall nach drei Dingen: Hast du dein Kind über die Gefahr belehrt? Hast du geprüft, ob es die Regel verstanden hat? Hast du stichprobenartig kontrolliert? Wer das bejahen kann, hat seine Pflicht in aller Regel erfüllt, auch wenn etwas passiert.
Umgekehrt gilt: Ein Sechsjähriger, der abends allein an einer Hauptstraße unterwegs ist, ist ein Problem, unabhängig von der Uhrzeit. Entscheidend ist die Umgebung, nicht der Zeiger auf der Uhr.
Welche Absprachen halten im Alltag?
Eine Uhrzeit allein trägt selten. Belastbar wird eine Regel erst, wenn drei Punkte geklärt sind.
- Ort. Wo genau ist dein Kind? Nicht draußen, sondern der Spielplatz an der Schule oder bei Familie Meier. Ein Ortswechsel wird angekündigt.
- Uhrzeit. Eine konkrete Zeit, keine ungefähre. Bei jüngeren Kindern hilft eine Uhr am Handgelenk mehr als jede Ermahnung.
- Erreichbarkeit. Handy an und geladen, oder ein Nachbar, bei dem angeklopft werden darf. Wer nicht erreichbar ist, kommt beim nächsten Mal früher.
Halte die Regel schriftlich fest, wenn es öfter Streit gibt. Wie ihr solche Vereinbarungen so aufschreibt, dass sie auch gelten, zeigt der Ratgeber zu Familienregeln. Für wiederkehrende Diskussionen eignet sich ein fester Termin im Familienrat besser als die Auseinandersetzung an der Haustür.
Winter und Dunkelheit als eigener Faktor
Im November ist es um 17 Uhr dunkel, im Juni um 17 Uhr heller Nachmittag. Eine starre Uhrzeit über das ganze Jahr passt deshalb nicht. Viele Familien fahren gut mit zwei Zeiten: eine für die helle Jahreshälfte und eine für die dunkle.
Kommt Dunkelheit dazu, ändert sich auch die Ausrüstung. Reflektoren an Jacke und Rucksack, Licht am Fahrrad, gut beleuchteter Heimweg. Das ist wichtiger als eine halbe Stunde mehr oder weniger.
Was tun, wenn die Zeit überschritten wird?
Erst nachfragen, dann bewerten. Ein leerer Akku ist kein Vertrauensbruch, ein verschwiegener Ortswechsel schon. Trenne beides sauber, sonst verlierst du die Information beim nächsten Mal.
Die Folge sollte klein, sofort und mit der Sache verbunden sein. Zwanzig Minuten zu spät heißt am nächsten Tag zwanzig Minuten früher zu Hause. Wochenlange Verbote wirken kaum, sie erzeugen vor allem bessere Ausreden. Und wenn dein Kind von sich aus anruft, weil es später wird, ist das kein Regelbruch, sondern genau das gewünschte Verhalten.
Darf mein Kind mit 12 Jahren bis 22 Uhr draußen sein?
Rechtlich ja, denn für den öffentlichen Raum gibt es keine Sperrstunde. Ob es sinnvoll ist, hängt von Wohngegend, Heimweg und der Reife deines Kindes ab.
Bekomme ich Ärger, wenn mein Kind abends allein unterwegs ist?
Nur, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Maßstab ist, ob die Freiheit zum Alter passt und ob dein Kind belehrt und erreichbar war.
Gilt für die Schulzeit etwas anderes als für die Ferien?
Gesetzlich nein. Praktisch schon: Wer am nächsten Morgen zur Schule muss, braucht Schlaf. Viele Familien setzen deshalb zwei Zeiten, unter der Woche und am Wochenende.
Darf ein 15-Jähriger in die Disco?
Nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Eine Erziehungsbeauftragung durch eine andere Erwachsene ist möglich, muss aber ernst gemeint und schriftlich sein.
Was gilt für Übernachtungen bei Freunden?
Dafür gibt es keine gesetzliche Regel. Kläre vorher, welche Erwachsenen anwesend sind, wie dein Kind erreichbar ist und wann es am nächsten Tag zurückkommt.
Zuletzt aktualisiert: August 2026 · Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsberatung · Gesetzliche Zeiten nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes.